**LET OP** LANDELIJK GEEN VUURWERKVERKOOP OP 31-12-2023 - BERICHT SLUITEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller angeschlossenen Händler von Vuurwerktoppers beschrieben, denen ein Webshop von Fireworks International B.V., dem Eigentümer von Vuurwerktoppers, auf der Domain www.vuurwerktoppers.nl zur Verfügung gestellt wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher für Verträge, die zwischen Ihnen und dem von Ihnen ausgewählten Händler zustande kommen. Vuurwerktoppers ist somit eine Handelsbezeichnung von Fireworks International B.V.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
    1. Abholfrist: die Frist und/oder der Zeitraum, in dem die vom Verbraucher beim Händler bestellten Waren abgeholt werden müssen.
    2. Verbraucher: der Käufer und/oder Auftraggeber, eine natürliche Person, die diese Website nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzt, sei es durch die Nutzung des Webshops oder durch die Aufgabe einer Bestellung zur Lieferung von Waren.
    3. Händler: eine natürliche oder juristische Person, die als Händler unter anderem Feuerwerk von Fireworks International B.V. verkauft und im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit den (Einzel-)Handel mit Verbraucherfeuerwerk betreibt, bestehend aus der Lieferung von Verbraucherfeuerwerk an u.a. Verbraucher.
    4. Vertrag: ein Vertrag zwischen Verbraucher und Händler.
    5. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag zwischen Verbraucher und Händler, der im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Waren geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Vertragsabschlusses ausschließlich oder teilweise eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet werden.
    6. Höhere Gewalt: jede Pflichtverletzung, die dem Händler nicht zugerechnet werden kann.
    7. Fernkommunikationstechnik: jedes Mittel, das zum Abschluss eines Vertrags verwendet werden kann, ohne dass Verbraucher und Händler gleichzeitig in demselben Raum anwesend sein müssen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Verbraucher und Händler geschlossen werden, unabhängig davon, ob diese Verträge im Fernabsatz geschlossen werden.
  3. Bevor der Fernabsatzvertrag geschlossen wird, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher in einer Weise zur Verfügung gestellt, dass dieser sie einfach einsehen und speichern kann.
  4. Falls neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezifische Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, finden ebenfalls die unter 1.2 und 1.3 beschriebenen Bestimmungen Anwendung.

Artikel 2 – Vorauszahlung und Vertragserfüllung

  1. Der Händler ist berechtigt, vor Beginn der Lieferung und der Arbeiten Vorauszahlung(en) vom Verbraucher zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Verbrauchers bis maximal zum vereinbarten Preis zu verlangen.
  2. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, nachdem der Verbraucher die Waren unter Vorlage (einer Kopie) des Abholscheins und eines gültigen Ausweises abgeholt sowie alle Lieferbedingungen erfüllt hat, soweit diese anwendbar sind, und nachdem der Händler die Waren gemäß dem Abholschein dem Verbraucher zur Verfügung gestellt hat.

Artikel 3 – Zahlungsaufschub oder Insolvenz

  1. Erhält der Händler Zahlungsaufschub oder wird er für insolvent erklärt und kann eine Vorauszahlung nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt werden, wird Fireworks International B.V. auf Wunsch des Verbrauchers einen oder mehrere Händler benennen, die den Vertrag dennoch erfüllen, unter der Voraussetzung, dass eine Verrechnung der im Voraus gezahlten Vergütung erfolgt.
  2. Die Benennung erfolgt in jedem Fall innerhalb von fünf Werktagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Fireworks International B.V. vom Antrag des Verbrauchers Kenntnis genommen hat.
  3. Bei der Benennung eines oder mehrerer Händler berücksichtigt Fireworks International B.V. die Interessen des Verbrauchers.

Artikel 4 – Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Händler ist berechtigt, das ihm gesetzlich zustehende Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern die Zahlung durch den Verbraucher nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig erfolgt ist.
  2. Übt der Händler das Zurückbehaltungsrecht rechtmäßig aus, liegt keine Nichterfüllung des Vertrags vor.

Artikel 5 – Höhere Gewalt bei Vertragserfüllung

  1. Eine Zurechnung erfolgt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder auf ein Verschulden des Händlers zurückzuführen ist noch aufgrund Gesetzes, Rechtsgeschäfts oder der im Verkehr geltenden Auffassung dem Händler zuzurechnen ist.
  2. Die geleistete (Voraus-)Zahlung wird dem Verbraucher zurückerstattet, unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher bereits vom Händler getätigte Kosten ersetzt, soweit diese dem Verbraucher zugutekamen.

Artikel 6 – Vertragsauflösung

  1. Jede Pflichtverletzung des Händlers berechtigt den Verbraucher, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
  2. Dieses Recht kann vom Verbraucher nicht ausgeübt werden, wenn die Pflichtverletzung angesichts ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung die Auflösung mit all ihren (Rechts-)Folgen nicht rechtfertigt.

Artikel 7 – Abholung der Waren

  1. Die Abholfrist gilt als feste Frist zur Abholung der Waren, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
  2. Holt der Verbraucher die Waren nicht innerhalb der auf dem Abholschein angegebenen Frist ab, ist der Händler berechtigt, den Vertrag für ungültig zu erklären oder andere als die vom Verbraucher bestellten Waren zu liefern.
  3. Erklärt der Händler den Vertrag gemäß 7.2 für ungültig, erstattet er dem Verbraucher die bereits gezahlten Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung der Ungültigkeit.
  4. Liefert der Händler andere Waren als bestellt, bemüht er sich, Waren zu liefern, die den auf dem Abholschein beschriebenen Waren möglichst nahekommen. Der Händler kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass diese (alternativen) Waren den Erwartungen des Verbrauchers entsprechen.
  5. Die Waren können beim Händler während der offiziellen Verkaufstage abgeholt werden, wie in den geltenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt.

Artikel 8 – Zahlung

  1. Der geschuldete Betrag ist vor der Abholung der Waren an den Händler zu zahlen.
  2. Der geschuldete Betrag kann ausschließlich über die während des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden, es sei denn, der Händler hat schriftlich angegeben, dass die Zahlung auf andere Weise erfolgen kann.
  3. Der Verbraucher ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in angegebenen oder übermittelten Zahlungsdaten unverzüglich dem Händler mitzuteilen.

Artikel 9 – Gesetzliche Zinsen und außergerichtliche Kosten

  1. Zahlt der Verbraucher den geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, ist der Händler berechtigt, die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) ab dem Tag des Verzugs zu berechnen.
  2. Kommt der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, so schuldet er – nachdem er vom Händler auf die verspätete Zahlung hingewiesen wurde und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen eingeräumt wurde, soweit dies im Hinblick auf die gesetzliche Auslieferungsfrist möglich ist – nach Ablauf dieser 14-Tage-Frist über den noch ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen. Zudem ist der Händler berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese betragen höchstens:
    1. 15 % auf offene Beträge bis € 2.500,-;
    2. 10 % auf die folgenden € 2.500,- und 5 % auf die nächsten € 5.000,- mit einem Mindestbetrag von € 40,-.
  3. Die von einer Partei in angemessener Weise entstandenen außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der jeweils anderen Partei.
  4. Der Händler kann zugunsten des Verbrauchers von den in diesem Artikel genannten Beträgen und Prozentsätzen abweichen.

Artikel 10 – Widerrufsrecht

  1. Bei einem Fernabsatzvertrag kann der Verbraucher den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen, gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.
  2. Der Verbraucher übt das unter 1. genannte Recht durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Händler aus.
  3. Der Verbraucher trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausübung des unter 1. genannten Rechts.

Artikel 11 – Qualitätsgarantie

  1. Der Händler garantiert, dass die gelieferten Waren den Qualitätsanforderungen gemäß den Garantie- und/oder Prüfnormen entsprechen, die nach niederländischem Recht auf diese Waren Anwendung finden. Dies ist für den Verbraucher durch Einsichtnahme in das Etikett der betreffenden Waren überprüfbar.

Artikel 12 – Beschwerdeverfahren

  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Waren bei Erhalt unverzüglich zu prüfen, um mögliche Mängel der Waren oder der Vertragserfüllung durch den Händler festzustellen.
  2. Der Händler verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet Beschwerden des Verbrauchers gemäß diesem Verfahren.
  3. Beschwerden über die Ausführung des Vertrags sind innerhalb angemessener Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und klar beschrieben beim Händler einzureichen, spätestens jedoch bis zum darauffolgenden 7. Januar.
  4. Beim Händler eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet.
  5. Erfordert eine Beschwerde eine voraussichtlich längere Bearbeitungszeit, informiert der Händler den Verbraucher innerhalb von 14 Tagen mit einer Eingangsbestätigung und einer Angabe, wann eine ausführlichere Antwort zu erwarten ist.
  6. Aufgrund der Art der Waren und der starken Abhängigkeit von der Lieferkette kann es vorkommen, dass der Händler trotz seiner Bemühungen keine inhaltliche oder ausführliche Antwort geben kann.
  7. Unbeschadet einer rechtzeitigen Reklamation bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Betrags und zur Abnahme der Waren bestehen.

Artikel 13 – Haftung

  1. Der Händler haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass die Waren nach der Lieferung falsch transportiert oder verwendet werden.
  2. Unter falscher Verwendung versteht man insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
    1. die Verwendung der Waren bei Wetterbedingungen, von denen der Verbraucher vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie die Qualität und/oder Wirkung der Waren beeinflussen können;
    2. die Verwendung der Waren in Innenräumen, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sie hierfür geeignet sind;
    3. jede andere nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
  3. Der Händler haftet ebenfalls nicht für Schäden, die entstehen, nachdem der Verbraucher oder ein Dritter (an den der Verbraucher die Waren weitergeliefert hat) die Waren nach der Lieferung:
    1. in Gebrauch genommen hat;
    2. bearbeitet oder verarbeitet hat;
    3. an einen anderen weitergeliefert hat.
  4. Der Händler haftet nicht für Folgeschäden des Verbrauchers.
  5. Der Verbraucher stellt den Händler von Ansprüchen Dritter frei, für die der Händler gegenüber dem Verbraucher nach dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet.
  6. Der Verbraucher hält den Händler vollständig schadlos und ersetzt ihm alles, was der Händler einem Dritten im Sinne von 13.5 zahlen muss.
  7. Die Haftung des Händlers ist in jedem Fall auf maximal das Zweifache des Bestellbetrags begrenzt.

Artikel 14 – Anwendbares Recht bei Streitigkeiten

  1. Auf Verträge zwischen Händler und Verbraucher findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Die Parteien werden erst dann gerichtliche Schritte einleiten, nachdem sie sich nach besten Kräften bemüht haben, eine Streitigkeit einvernehmlich zu lösen.

Artikel 15 – Unwirksamkeit

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen (oder Teile davon) des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Ersatzregelung treffen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Artikel 16 – Allgemeine Schlussbestimmungen

  1. Die abgebildeten Artikel entsprechen nicht der tatsächlichen Größe.
  2. Der Händler behält sich das Recht vor, aufgrund gesetzlicher Regelungen Artikel- und Preisänderungen vorzunehmen.
  3. Auf dem Abholschein ist das Mindestalter angegeben, das der Verbraucher erreicht haben muss, um die Waren abzuholen.
  4. Hat der Verbraucher das erforderliche Mindestalter nicht erreicht, sorgt er dafür, dass eine volljährige Person die Waren abholt.
  5. Der Händler ist verpflichtet, die gesetzlichen Mengenbeschränkungen einzuhalten. Der Verbraucher ist selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich Transport, Lagerung und Besitz der Waren.
  6. Gratisartikel werden vom Händler bestimmt und gelten nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
  7. Der Händler ist selbst für eine ausreichende Vorratshaltung verantwortlich und liefert bei unzureichendem Bestand einen gleichwertigen oder höherwertigen Artikel.
  8. In diesem Fall ist der Verbraucher nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder bereits gezahlte Beträge zurückzufordern.
  9. Die Lieferung eines alternativen Artikels stellt keine Nichterfüllung dar.
  10. Die von Fireworks International B.V. veröffentlichte Datenschutzerklärung gilt für alle Verträge und Bestellungen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Artikel 17 – Änderungen durch den Händler

  1. Der Händler ist berechtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern diese den Verbraucher nicht wesentlich benachteiligen.
  2. Die Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft.
  3. Ist der Händler nicht mehr in der Lage, den Vertrag selbst zu erfüllen, ist er berechtigt, Dritte mit der Vertragserfüllung zu beauftragen.

Artikel 18 – Verbote

  1. Der Händler erstattet dem Verbraucher auf dessen eindeutigen Wunsch den Kaufpreis zurück, wenn ein Feuerwerksverkaufsverbot gilt, das die vollständige Lieferung der bestellten Produkte oder Dienstleistungen unmöglich macht.
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